Ein Schweizergardist ist praktizierender Katholik. Er arbeitet im Herzen der römisch-katholischen Kirche, trifft ständig auf Pilger und Touristen aus der ganzen Welt, die sich auf das Grab des Apostelfürsten Petrus begeben und nimmt aktiv an den liturgischen Feiern im Vatikan teil. Es ist offensichtlich, dass ein Schweizergardist mit seinem Auftritt eine Visitenkarte für den Heiligen Vater darstellt.
Als weitere Voraussetzung dafür, Schweizergardist zu werden, ist das schweizerische Bürgerrecht – eine über 500-jährige Tradition, die mit einer grossen Ehre für die Schweiz verbunden ist. Die Kandidaten sollen sich mit den Eigenschaften eines Schweizers in das Korps integrieren. Folglich erwartet man, dass ein künftiger Schweizergardist sich mit seinem Heimatland identifiziert und somit schweizerische Werte wie Pünktlichkeit und Genauigkeit auch lebt.
Die eintretenden Kandidaten werden schon im Voraus einer ärztlichen Untersuchung in der Schweiz unterzogen. Ebenfalls werden während der Rekrutenschule diverse Gesundheitschecks durchgeführt. Auch müssen sie einen psychologisch-physischen Test bestehen.
Wer den Sicherheitsdienst zum Schutze von Papst und Kirche leistet, muss über einen einwandfreien Leumund verfügen.
Weitere Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss einer Rekrutenschule in der Schweizer Armee. Wichtige Grundlagen werden dort erlernt wie Kameradschaft und militärischer Umgang. Dies ist auch in der Schweizergarde erforderlich, um die Aufträge korrekt ausführen zu können. Der militärische Umgang gleicht dem in der Schweizer Armee, aus diesem Grunde teilen wir deren Auffassung, was Disziplin anbelangt.
Wir suchen Kandidaten, die guten Willen mitbringen. Eine erfolgreich abgeschlossene Berufslehre ist ein guter Hinweis darauf. Grundsätzlich erwarten wir eine abgeschlossene Berufslehre oder die Matura.
Die Gardisten leben in Einer- oder Zweierzimmern. Während der Rekrutenschule sind sie in einem Schlafsaal untergebracht. Die Kameradschaft zwischen zwei ledigen Jugendlichen ist ausserdem nicht zu unterschätzen. Ein gemischtes Korps wäre sowohl für den Dienst als auch für das alltägliche Leben unangebracht.
Unseres Dienstes wegen, haben wir das Privileg, im Vatikan wohnen zu dürfen. Leider sind die Wohnräume stark begrenzt. Es stehen nur wenige Wohnungen zur Verfügung. Um heiraten zu können, muss der Gardist mindestens 25-jährig und im Grade eines Korporals sein, bereits 3 Jahre Dienst geleistet haben und sich für weitere 3 Dienstjahre verpflichten. Bei Eintritt ins Korps muss somit der Kandidat ledig sein.
Zugunsten eines immer jungen und motivierten Korps wird beim Eintritt der Gardisten ein Mindestalter von 19 Jahren und ein Maximalalter von 30 Jahren vorausgesetzt.